Kostenerstattung und Abrechnung
Krankenkassenabrechnung
Erklärung zur Abrechnung bei gesetzlich versicherten Patienten.
Sozialversicherungen
Abrechnung mit Sozialversicherungsträgern wie Unfall- oder Rentenversicherung.
Berufsgenossenschaften
Informationen zu Fahrten, die von der Berufsgenossenschaft übernommen werden.
Private Krankenversicherung
Hinweise zur Abrechnung bei privatversicherten Patienten.
Verschiedene Kostenträger
Krankenkassenabrechnung – Erklärung zur Abrechnung bei gesetzlich versicherten Patienten
Für gesetzlich versicherte Patienten bieten wir den Service, die Abrechnung der Krankenfahrten direkt mit den Krankenkassen durchzuführen. Wenn Sie eine ärztliche Verordnung für Ihre Fahrt erhalten, kümmern wir uns um den gesamten Abrechnungsprozess. Folgende Schritte sind dabei wichtig:
- Ärztliche Verordnung: Ihr Arzt stellt Ihnen eine Verordnung für die Krankenfahrt aus, wenn Sie aus medizinischen Gründen keine anderen Verkehrsmittel nutzen können.
- Genehmigung durch die Krankenkasse: In einigen Fällen ist eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse notwendig, insbesondere bei Fahrten zu geplanten Behandlungen. Wir unterstützen Sie gerne bei diesem Prozess.
- Direkte Abrechnung: Nach der Fahrt rechnen wir die Kosten direkt mit Ihrer Krankenkasse ab, sodass für Sie kein zusätzlicher Aufwand entsteht. Sie müssen sich lediglich um die Vorlage der Verordnung kümmern.
Sozialversicherungen – Abrechnung mit Sozialversicherungsträgern wie Unfall- oder Rentenversicherung
Neben den Krankenkassen übernehmen auch Sozialversicherungsträger wie die Unfallversicherung oder die Rentenversicherung die Kosten für notwendige Krankenfahrten. Dies betrifft insbesondere Patienten, die aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer beruflich bedingten Erkrankung auf einen Krankentransport angewiesen sind. Wir rechnen Ihre Fahrten direkt mit diesen Sozialversicherungsträgern ab. Zu den häufigsten Fällen gehören:
- Unfallversicherungen: Bei Arbeits- oder Wegeunfällen, wenn medizinische Behandlungen erforderlich sind.
- Rentenversicherungen: Wenn im Rahmen einer medizinischen Rehabilitation oder Nachsorge Transportbedarf besteht.
- In diesen Fällen stellen die Sozialversicherungsträger in der Regel die Übernahme der Fahrtkosten sicher, sodass keine weiteren Kosten für Sie anfallen.
Berufsgenossenschaften – Informationen zu Fahrten, die von der Berufsgenossenschaft übernommen werden
Die Berufsgenossenschaften sind für die gesetzliche Unfallversicherung von Arbeitnehmern verantwortlich und übernehmen in vielen Fällen die Kosten für Krankenfahrten. Wenn Sie einen Arbeitsunfall hatten oder unter den Folgen einer Berufskrankheit leiden, haben Sie möglicherweise Anspruch auf einen Krankentransport, der von der zuständigen Berufsgenossenschaft finanziert wird. Dies gilt für:
- Fahrten zu Arztbesuchen oder Behandlungen im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen.
- Fahrten zu Rehabilitationsmaßnahmen, die zur beruflichen Wiedereingliederung erforderlich sind.
- In solchen Fällen erfolgt die Abrechnung direkt mit der Berufsgenossenschaft, sodass für den Patienten keine zusätzlichen Kosten anfallen.
Private Krankenversicherung – Hinweise zur Abrechnung bei privatversicherten Patienten
Auch für privatversicherte Patienten bieten wir einen bequemen Abrechnungsservice an. Der Ablauf unterscheidet sich hier leicht von der gesetzlichen Krankenversicherung:
- Fahrtvorbereitung: Auch privatversicherte Patienten benötigen in der Regel eine ärztliche Verordnung für die Fahrt. Diese dient als Grundlage für die Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung.
- Kostenübernahmeerklärung: Vor der Fahrt ist es oft sinnvoll, sich von der privaten Krankenversicherung eine Kostenübernahmeerklärung für die geplanten Krankenfahrten einzuholen.
- Rechnungserstellung: Nach der Fahrt erhalten Sie von uns eine Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen können. In den meisten Fällen wird Ihnen die volle oder anteilige Rückerstattung der Kosten gewährt, je nach Ihrem individuellen Tarif.
- Wir stehen Ihnen auch hier zur Seite und beraten Sie bei Fragen zur Abrechnung mit Ihrer privaten Krankenversicherung.